Jetzt die Petition zeichnen: Für die Abschaffung des Begriffs
„Fachpraxislehrer“ und die damit verbundene Diskriminierung
Aktuelles und News
- 23/04/2024 - Mario Köhler Vorsitzender 0 KommentarePetition zum Thema FachpraxislehrerMehr lesen
- 21/03/2024 - Angelika Neuland 0 KommentareEinladung zum 2. Verbindungslehrertreffen in GothaMehr lesen
Liebe Verbindungslehrer,
das zweite Verbindungslehrertreffen kann stattfinden.
Am Mittwoch, den 17.04.2024
von 15.00 bis max. 18.00 Uhr in GothaBSZ „Hugo Mairich“ Kindleber Straße 99b
Wenn Sie als Verbindungslehrer nicht teilnehmen können, schicken Sie bitte nach Möglichkeit einen Vertreter Ihrer Schule.
Wir bitten zwecks Planung und Vorbereitung
um eine v e r b i n d l i c h e Rückmeldung der Teilnahme
bis spätestens 09.04.2024
an die Geschäftsstelle- info@blv-thueringen.deoder an angelikaneuland@web.de.
Für die Fahrkosten können wir leider nicht aufkommen, aber eine Teilnahmebescheinigung, mit Fahrkilometerbestätigung kann als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Im Auftrag des Hauptvorstandes
Angelika Neuland
BLV - RV Westthüringen - 14/03/2024 - Mario Köhler Vorsitzender 0 KommentareVortrag zum Thema "Die Grenzen der Loyalität im öffentlichen Dienst" am 17. April 2024 - 18.00 Uhr im Thüringer LandtagMehr lesen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemeinsam mit seinem Mitgliedsverband VHDT - Verband der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes Thüringen veranstaltet der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen einen Vortrag zum Thema:
„Die Grenzen der Loyalität im öffentlichen Dienst“
am 17. April 2024 (Mi.)
im Zeitfenster 18 – 20 Uhr
im Thüringer Landtag/Plenarsaal in Erfurt.
Ziel des Fachvortrags ist es, das Spannungsfeld zwischen Verfassungstreue der Beamten einerseits -und der Loyalitätspflicht andererseits- aufzuzeigen.
Referentin ist:
Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Hier geht’s zur Anmeldung: Online-Anmeldung
- 25/01/2024 - Mario Köhler Vorsitzender 0 KommentareDidacta in KölnMehr lesen
Vom 20.02. - 24.02. findet in Köln die didacta statt (www.didacta-koeln.de). Diese wird als Fortbildung anerkannt. Unsere Mitglieder können hierfür Eintrittskarten zum ermäßigten Preis von 7 Euro erwerben. Bei Interesse bitte per Mail an die Geschäftsstelle wenden.
- 19/01/2024 - Constanze Schäfer 0 KommentareEinladung zum Stammtisch RV OstMehr lesen
Liebe Mitglieder des Regionalverbandes Ostthüringen,
zunächst möchte ich Ihnen noch alles Gute – vor allem Gesundheit – für das neue Jahr 2024 wünschen! Ich hoffe, Sie hatten eine entspannte und erholsame Weihnachtspause.
Das Kalenderjahr begann mit Bauern-Demo, Bahn-Streik, Kälte und Schnee und so meldete sich der Alltag besonders stressig zurück.Lassen Sie uns gemeinsam "durchatmen" beim Gedankenaustausch und auf das neue Jahr mit dem Wirt vom "Rennerdorf" anstoßen.
Hiermit lade ich Sie ganz herzlich zu unserem Januar-Stammtisch ein.
(routinemäßig letzter Dienstag im ungeraden Monat)am: 30.01.2024
ab: 18:00 Uhr
in der: Gaststätte "Zum Rennerdorf" Theobald-Renner-Straße 13, Lobeda-West
Die Gaststätte hat geöffnet und stellt uns das Vereinszimmer zur Verfügung.
TOP1: Berichte aus BPR/ HPR und dem Hauptvorstand
TOP2: Vorbereitung unserer Delegiertenkonferenz im Oktober
TOP3: Auswertung Tarifverhandlungen
TOP4: Sonstiges/ Termine
Wie immer bitte ich um eine kurze Rückmeldung zur Teilnahme, damit ich die konkrete Platzanzahl organisieren kann. Bei Verhinderung bitte ich außerdem um eine schriftliche Information zur Bereitschaft der Kandidatur auf unserer Liste zur Delegiertenkonferenz und/ oder Interessebekundungen zu den Wahlfunktionen.
Hinweis: Der nächste Stammtisch findet vor den Osterferien am 19.03.2024 statt.
(Constanze.Schaefer@gmx.de oder info@blv-thueringen.de)
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Schäfer
RV-Vorsitzende Ost/Vorstandsmitglied Finanzen(Der Link führt zur PDF-Version der Einladung, die Sie gern im Kollegium verteilen dürfen! Interessenten sind herzlich willkommen!)
- 18/12/2023 - Geschäftsstelle 0 KommentareDer BLV Thüringen bei den Sozialen MedienMehr lesen
Ab sofort finden Sie den BLV Thüringen auch bei Instagram und Facebook.
Folgen Sie uns dort gern!
Und lassen Sie sich unbeding auf der hiesigen Webseite für den internen Bereich freischalten, dann erhalten Sie vielseitige Information und Tipps rund um das Thema des Berufsschullehrers/Berufsschullehrerin.
- 13/06/2023 - Constanze Schäfer RV Ost 0 KommentareStammtischtermine Schuljahr 2023/ 2024 Regionalverband OSTMehr lesen
Liebe Mitglieder des Regionalverbandes Ostthüringen und interessierte Kolleginnen und Kollegen,
endlich haben wir ein neues Domizil für unsere Stammtischrunden gefunden!
Wir wurden vom Wirt in der Gaststätte "Zum Rennerdorf" Theobald-Renner-Straße 13, Lobeda-West
bestens umsorgt und konnten die 5 Termine für das folgende Schuljahr 2023/ 2024 bei ihm buchen.
Damit alle rechtzeitig planen können, bitte ich Sie, die Termine schon jetzt zu notieren. Wir sind wieder auf unseren angestammten Dienstag im ungeraden Monat gewechselt und so stehen zu Buche:
Dienstag, der 26.September 2023 ab 18:00 Uhr
NEUES DATUM: MITTWOCH 29.11. ab 18:00 Uhr (usprünglich Dienstag, der 28.November 2023 ab 18:00 Uhr
Dienstag, der 30.Januar 2024 ab 18:00 Uhr
Dienstag, der 19.März 2024 ab 18:00 Uhr
Dienstag, der 28.Mai 2024 ab 18:00 Uhr
Für das ausklingende Schuljahr mit Prüfungen, Notengebung und Zeugnisdruck wünsche ich allen noch viel Kraft und danach erholsame Sommerferien.
Herzliche Grüße
Constanze Schäfer
RV-Vorsitzende Ost/Vorstandsmitglied Finanzen
- 25/05/2023 - Geschäftsstelle 0 KommentareKrank ohne KrankenscheinMehr lesen
Info zum Thema im Mitgliederbereich.
- 12/05/2023 - Mario Köhler Vorsitzender 0 KommentareKlarstellung zum Umgang mit Anträgen auf vorzeitigen Ruhestand/Aufhebung des Arbeitsverhältnisses/Teilzeit und SabbaticalMehr lesen
Viele Kolleginnen und Kollegen, welche Anträge auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bzw. auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gestellt haben sind derzeit durch zum Teil recht unterschiedlicher Aussagen zum Umgang mit diesen Anträgen irritiert. Diese Aussagen reichen von: "Auf Grund des derzeitigen Lehrermangels kann kein(e) Lehrer(in) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden." über "Alle Anträge bleiben unbearbeitet, bis eine klare Anweisung aus dem TMBJS kommt." und "Es werden nur die Anträge bearbeitet, in denen gesundheitliche Gründe geltend gemacht werden." Seitens des TMBJS erging an alle Schulämter ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass alle Anträge bearbeitet, insofern diese begründet sind und darüber zu entscheiden ist. Der Inhalt dieses Schreibens ist auf unserer Homepage unter: Mitgliederinformationen - TMBJS veröffentlicht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Genehmigung eines Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach § 26 Abs. 1 Thüringer Beamtengesetz eine "Kann - Bestimmung" ist und nicht automatisch zu einem positiven Bescheid hierüber führen muss, auch wenn es in der Vergangenheit oft so geschehen ist.
- 11/04/2023 - Jeannette Machleidt Geschäftsstelle BLV Thüringen 0 KommentareUmgang mit der KommentarfunktionMehr lesen
Als Nutzer unserer Webseite steht Ihnen bei vielen Beiträgen die Kommentarfunktion zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei, dass wir es uns vorbehalten, Kommentare nicht freizugeben, wenn diese eine Anfrage zu einer (rechtlichen) Beratung beinhalten. Dies sollte auch in Ihrem Interesse sein, da Kommentare von allen Nutzern einsehbar sind.
Wenden Sie sich in solchen Fällen gern direkt per Mail (info@blv-thueringen.de) an die Geschäftsstelle und geben Sie kurz das Thema und Ihre Mitgliedsnummer an. Diese finden Sie u. a. auf den Beitragsbestätigungen oder den Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge.
- 01/03/2023 - Mario Köhler Vorsitzender 0 KommentareVersorgung im öffentlichen Dienst für Beamte / Tarifbeschäftigte - Digitalvortrag 19.4.2023Mehr lesen
Infos über den Vortrag finden Sie hier
- 20/02/2023 - Mario Köhler Vorsitzender 0 KommentareOnline-Umfrage zur Verbandszeitschrift "Bildung und Beruf"Mehr lesen
Unser Dachverband BvLB bittet um Unterstützung:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir optimieren derzeit unsere Verbandszeitschrift „Bildung und Beruf“ für unsere Mitglieder.
Damit die Wünsche und Anregungen unserer Verbandsmitglieder einfließen können, bitten wir um Ihre Unterstützung bei der Durchführung der von uns vorbereiteten Umfrage.Details und einen QR-Code direkt zur Umfrage finden Sie auch im Anhang.
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- 20/02/2023 - Mario Köhler 0 KommentareTreffen mit der bildungspolitischen Sprecherin der parlamentarischen Gruppe der FDPMehr lesen
Am 09.02.2023 fand ein Treffen zwischen Frau Baum, bildungspolitische Sprecherin der parlamentarischen Gruppe der FDP, dem Vorsitzenden des BLV, Herrn Köhler und der stellv. Vorsitzenden des Verbandes, Frau Silvia Furch, statt. Anlass war eine Äußerung von Frau Baum in den Thüringer Tageszeitungen der FUNKE – Mediengruppe, wonach Azubis das für ihren Beruf wesentliche Wissen in der Firma vermittelt bekommen. In einem 90 minütigem Gespräch hob Frau Baum die Wichtigkeit der theoretischen Ausbildung an den Berufsschulen hervor und stellte klar, dass auch in Zukunft Berufsschulen in Thüringen ihre Existenzberechtigung haben werden. Im weiteren Verlauf dieses Gespräches tauschten die beiden Vertreter unseres Verbandes und Frau Baum pro- und kontra Argumente zur Zukunft der schulischen Abschlussprüfung sowie einer neuen, möglichen Arbeitszeitregelung für Berufsschullehrerinnen und –lehrer aus.
Mario Köhler
Vorsitzender
- 04/02/2023 - Vorsitzender Mario Köhler 0 KommentareNeues AktuellblattMehr lesen
BLV lehnt Vorschläge der SWK zur kurz und mittelfristigen Behebung des Lehrermangels ab
Letzte Woche empfahlen die Mitglieder der ständigen wissenschaftlichen Kommission (SWK), ein Beratergremium der KMK, einige Maßnahmen, um den sich weiter zuspitzenden Lehrermangel zu entschärfen. Diese sind u.a.:
Weniger Teilzeitmöglichkeiten für Lehrkräfte
Der BLV lehnt diese Maßnahme ab, da Lehrkräfte, welche in Teilzeit arbeiten dies nicht aus Jux und Tollerei tun, sondern sie ernsthafte Gründe, wie z.B. Versorgung pflegebedürftiger Eltern oder kleiner Kinder, haben. Das Durchschnittsalter der Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen beträgt 52 Jahre. Unsere Kolleginnen und Kollegen der „Ü 55 - Generation“ haben das berufliche Schulwesen in den neunziger Jahren mitaufgebaut. Als „Dank“ hierfür hat man 2018 die Beförderungsmöglichkeit nach A 14 abgeschafft. Viele von ihnen sind erschöpft und nicht mehr in der Lage weiter in Vollzeit zu arbeiten bzw. sobald als möglich in den vorzeitigen Ruhestand zu treten.
Reaktivierung von bereits im Ruhestand befindlicher Lehrkräfte
Aus den oben benannten Gründen bedarf es starker Anreize, um diese Maßnahme zum Erfolg werden zu lassen. Wieviel unserer sich im Ruhestand befindlichen Lehrkräfte davon motivieren lassen bleibt abzuwarten.
Vorübergehende Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Der BLV lehnt diese Maßnahme ab, da bereits schon jetzt erkennbar ist, dass der Lehrermangel in den nächsten 20 Jahren anhalten wird. Wie soll da ein späterer Freizeitausgleich für bereits jetzt vorgeholten Unterricht erfolgen? Eine finanzielle Vergütung sieht der BLV in Anbetracht der finanziellen Lage des Landeshaushalts ebenfalls kritisch.
Absenkung der Altersermäßigungsstunden bzw. Heraufsetzung des Alters für die Gewährung dieser Stunden
Der BLV lehnt diese Maßnahme ab. Nur weil eine ältere Lehrkraft in der Regel 2 Unterrichtsstunden pro Woche weniger erteilt, heißt das nicht, dass sie in der Woche weniger als 40 Stunden arbeitet. Der Umfang dieser sonstigen unteilbaren Aufgaben hat in den letzten Jahren ständig zugenommen, so dass auch die Kolleginnen und Kollegen dieser Altersgruppe meist mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.
Hybridunterricht, um nicht vorhandene Lehrkräfte zu ersetzen
Der BLV lehnt diese Maßnahme ab, da bereits jetzt absehbar ist, dass durch Vorbereitung der Lehrkräfte auf diese Unterrichtsform und Durchführung notwendiger Leistungsermittlungen ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Um Missverständnissen vorzubeugen, der BLV lehnt den Hybridunterricht an sich nicht ab und befürwortet ihn da, wo er eine sinnvolle Ergänzung der pädagogischen Arbeit ist, z.B. zur Beschulung langzeiterkrankter Schüler oder der Bildung einer größeren Lerngruppe aus unterfrequentierten Berufsschulklassen an mehreren Standorten berufsbildender Schulen.
Der BLV hofft, dass der Ende letzten Jahres zwischen Kultusminister sowie den Gewerkschaften und Verbänden stattgefundene erste Meinungsaustausch hierzu in diesem Jahr weiter fortgeführt wird. Die in den letzten 25 Jahren verfehlte Personalpolitik der Kultusministerin und Kultusminister lässt sich nicht mehr durch wenige Ad-hoc-Maßnahmen, welche auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden sollen, in wenigen Jahren beheben!!!
Mario Köhler
(Vorsitzender)
- 28/09/2022 - JM 0 KommentareHinweis zur Kommentarfunktion/Beratung/KontaktaufnahmeMehr lesen
Hier ein kleiner Hinweis zu unserer Kommentarfunktion innerhalb von Blogbeiträgen.
Bisher wurde diese Funktion aus verschiedenen Gründen nicht genutzt, weshalb Ihre Kommentare meist unveröffentlicht blieben. Ab sofort wird dieser Bereich weiter ausgebaut und wir würden uns freuen, wenn es hier in Zukunft einen regen Austausch geben wird. Es sollte Ihnen aber bewusst sein, dass diese Kommentare nach der Genehmigung für alle öffentlich sichtbar sind.
Sollten Sie konkrete Anfragen haben, die Sie möglicherweise persönlich betreffen oder Informationen enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt per Mail an die Geschäftsstelle: info@blv-thueringen.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ausführliche und umfangreiche Antworten und detaillierte Beratungen ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten sind. Dennoch freuen wir uns, wenn wir Ihnen auch ohne Mitgliedschaft behilflich sein können und dadurch das Interesse an unserem Verband wecken.
- 10/07/2022 - Silvia Furch (stellv. Vorsitzende BLV) 0 KommentarePersonalratswahlen? Und ob!Mehr lesen
Sind Personalratswahlen überhaupt notwendig?
Da ich diese Frage für mich mit „ Ja“ beantwortet habe, hatte ich mich entschlossen mich aktiv an der Organisation und Durchführung der Personalratswahlen zu beteiligen.
Aber bevor ich darüber weiter berichte, ein paar Worte zu meiner Person.
Mein Name ist Silvia Furch und ich bin Berufsschullehrerin für Elektrotechnik/Elektronik am SBSZ Arn-Ilm. Hier unterrichte ich Technisches Englisch und Wirtschaftslehre im gewerblich-technischen Bereich und bin außerdem die Vorsitzende des ÖPR an unserer Schule. Außerdem bin ich aktiv als stellvertretende Vorsitzende mit dem gewerblich-technischem Verantwortungsbereich im Berufsschullehrerverband Thüringen (BLV) tätig.
In dieser Funktion wurde ich auch gefragt, ob ich an der Organisation und Durchführung der Hauptpersonalratswahlen im Geschäftsbereich des TMBJS teilnehmen würde. Ich zögerte nicht lange und sagte zu. Im Januar wurde ich dann sehr kurzfristig vom Hauptpersonalrat gefragt, ob ich auch den Vorsitz übernehmen würde. Da ich neue Herausforderungen gerne annehme, sagte ich zu, ohne zu wissen, was mich erwarten würde.
Meine Kollegen in meiner Schule haben mich ungläubig gefragt:“ Bist du sicher mit 60 Jahren noch so etwas zu wagen?“ Aber das war nur noch mehr Ansporn. Ich wollte es mir selbst aber auch allen anderen beweisen, dass man auch in diesem Alter noch neue Herausforderungen meistern kann.
Von Mitte Januar bis Ende Mai hatte ich nun die Aufgabe mit meinem Team, dem Hauptwahlvorstand, der aus insgesamt 11 Mitgliedern besteht, die Hauptpersonalratswahlen zu organisieren und durchzuführen. Im Hauptwahlvorstand sind Beschäftigte aller Schularten , die meistens auch Vertreter der verschiedenen Verbände und Gewerkschaften sind , vertreten
Vom ersten Tag an hatte ich die volle Unterstützung und ich sage bewusst „meines“ Hauptwahlvorstandes. Eine Fülle neuer Aufgaben erwartete mich, angefangen mit der Organisation eines Arbeitsfähigkeit Büros, über die zeitliche Abarbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Schritte zur Organisation und Durchführung der Wahl, die Beantwortung aller rechtlichen Fragen der Schulen und anderen wahlberechtigten Einrichtungen bis hin zur Einführung des neu gewählten Hauptpersonalrates. Von nun an wurde das Thüringer Personalvertretungsgesetz und die dazu gehörige Thüringer Wahlordnung zu meinem ständigen Begleiter.
Wenn mich heute jemand fragen würde, welche dieser Aufgaben die schwierigste oder vielleicht auch interessanteste war, kann ich es nicht sagen. Jede neue Aufgabe erscheint im ersten Moment schwierig, aber auch sehr interessant. Rückblickend kann ich sagen, dass ich an jeder neuen Aufgabe gewachsen bin.
Als Resümee kann ich sagen, ich habe mit vielen Leuten zusammengearbeitet, die mich tatkräftig unterstützt haben, dies trifft besonders auf meinen Hauptwahlvorstand zu, aber auch auf die Mitarbeiter im TMBJS sowie die Bezirkswahlvorstände als auch die Mitarbeiter der einzelnen Verbände und Gewerkschaften.
Auf diesem Wege möchte ich mich nochmals recht herzlich bei „meinem“ Wahlvorstand für die geleistete Arbeit und ausgesprochen gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Silvia Furch
- 14/05/2022 - Constanze Schäfer Vorsitzende RV Ost 0 KommentareBerufsbildende Schulen kurz vor dem KollapsMehr lesen
Pressemitteilung
Der Berufsschullehrerverband (BLV) warnt:
- 07/03/2022 - Thilo Helms 0 KommentareRegelbeurteilung erst zum 01. April 2023Mehr lesen
Mit der Festlegung eines zweistufigen Verfahrens sind für die Beurteilung immer ein Erst- und Zweitbeurteiler zuständig. Im Falle eines Beamten in A 13 bzw. eines Tarifbeschäftigten in E 13 ist der Schulleiter Erstbeurteiler und der zuständige Referent der Fachaufsicht am Staatlichen Schulamt der Zweitbeurteiler. Für Beamte bzw. Tarifbeschäftigte in A 14/E 14 ist der Zweitbeurteiler der Arbeitsbereichsleiter 2 am Stattlichen Schulamt.
Kommt der Zweitbeurteiler zu einem anderen Ergebnis als der Erstbeurteiler, fertigt er eine gesonderte verbale Beurteilung und fordert eine Stellungnahme des Erstbeurteilers. Liegt diese vor, legt der Zweitbeurteiler evtl. ein neues Gesamturteil fest. Die Beurteilung erlangt dann in der geänderten Fassung Geltung.
Im Beurteilungszeitraum sind mindestens zwei Unterrichtsbesuche durchzuführen. Diese Unterrichtsbesuche haben unangekündigt zu erfolgen, sind im Anschluss zu besprechen und zu protokollieren. Zwischen zwei Unterrichtsbesuchen soll ein zeitlicher Abstand von sechs Monaten liegen.
Der Stichtag für die Regelbeurteilung wurde vom 01. April 2022 auf den 01. April 2023 verschoben. Damit ändert sich auch der Beurteilungszeitraum. Dieser beginnt jetzt am 01. April 2020 und endet am 31. März 2023.
Beamte die im Beurteilungszeitraum ihre Probezeit absolvierten, müssen für eine hinreichende Beurteilungsgrundlage zum Beurteilungsstichtag mindestens ein Jahr nach der Verbeamtung auf Lebenszeit tätig sein.
Neues Punktesystem:
13 – 15 Punkte übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße
10 – 12 Punkte übertrifft die Anforderungen
5 – 9 Punkte entspricht den Anforderungen
2 – 4 Punkte entspricht eingeschränkt den Anforderungen
1 Punkt entspricht nicht den Anforderungen
Das Gesamturteil muss bei der Vergabe von 1, 13, 14 oder 15 Punkten begründet werden.
- 21/11/2021 - Mario Köhler/Thilo Helms 0 KommentareWarnung vor LeihverträgenMehr lesen
Im laufenden Schuljahr haben Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, Laptops bzw. Tablets auszuleihen. Die Schulträger schließen dazu mit der Lehrkraft einen Leihvertrag ab, in dem u. a. die Haftungsfrage geklärt wird.
Wir raten unseren Mitgliedern dringend davon ab, derartige Leihverträge abzuschließen. Sollten Sie bereits Verträge abgeschlossen haben, prüfen Sie ein Widerrufsrecht bzw. kündigen Sie den Vertrag.
Elektronische Geräte werde immer mehr zur Normalität an Schulen. Werden derartige Geräte zur Verwendung im Unterricht zur Verfügung gestellt, sollte damit wie mit allen bisherigen Unterrichtsmitteln verfahren werden. Ein als Leihexemplar zur Verfügung gestelltes Schulbuch kann die Lehrkraft auch außerhalb der Schule verwenden, ohne dass dies mit Leihverträgen abgesichert werden muss.
Nach unserem Kenntnisstand gibt es sehr unterschiedliche Verträge der Schulträger. Welche Folgen daraus z. B. bei Haftungsfragen entstehen könnten, kann nicht generell gesagt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten eine Übernahme durch unsere Rechtschutzstelle nicht erfolgt, da eine einseitige Schlechterstellung der Lehrkräfte vorliegt und sie dieser zugestimmt haben.
- 17/11/2021 - Mario Köhler/Jeannette Machleidt 0 KommentareSabbat-Jahr/Sabbatical - ErfahrungsaustauschMehr lesen
Das Thema Sabbatjahr wurde aktuell an den Verband herangetragen. Daher suchen wir Mitglieder, die bereits Erfahrungen damit gemacht haben oder ebenfalls die Möglichkeit ins Auge fassen, ein Sabbatjahr einzulegen.
Was gibt es zu beachten, für wen ist es sinnvoll, wer hat Anspruch darauf usw.?
Wir freuen uns, wenn es dazu einen Gedankenaustausch gibt - gern auch als Diskussion hier im BLOG oder schriftlich per Mail über die Geschäftsstelle. Bei Interesse wird das Thema weiter verfolgt und auf Wunsch Kontakte untereinander hergestellt.
- 04/10/2021 - Mario Köhler 0 KommentarePositionspapier des BLV zur Gestaltung des Netzes berufsbildender Schulen in ThüringenMehr lesen
Die Positionen des BLV Thüringen.
- 15/09/2021 - Thilo Helms 0 KommentareAufwertung der Arbeit der örtlichen PersonalräteMehr lesen
Mit Veröffentlichung im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 vom 12. August 2021 sind Veränderungen bei den Anrechnungsstunden für die Schulpersonalräte in Kraft getreten.
Im neu gefassten § 2 wird festgelegt:
Jeder Schulpersonalrat erhält ein Stundendeputat von zwei Unterrichtsstunden pro Woche. Abweichend von Satz 1 erhalten Schulpersonalräte mit drei Mitgliedern ein Stundendeputat von drei Unterrichtsstunden pro Woche und Schulpersonalräte mit fünf und mehr Mitgliedern ein Stundendeputat von vier Unterrichtsstunden pro Woche. Die Stundendeputate für die Schulpersonalräte erhöhen sich um eine weitere Unterrichtsstunde pro Woche, wenn die Schule aus mindestens zwei Schulteilen besteht, die sich nicht auf dem Gebiet derselben Gemeinde im Sinne der Thüringer Kommunalordnung befinden.
Die Neuregelung gilt seit 13. August 2021 und die Mitglieder der örtlichen Personalräte sollten auf eine korrekte Umsetzung ab Beginn des Schuljahres 2021/22 achten.
- 08/09/2021 - Mario Köhler 0 Kommentare#Berufsbildungsoffensive2025Mehr lesen
Über den Link gelangen Sie zu den Positionen und Forderungen des BvLB. Ein reger Austausch ist ausdrücklich erwünscht!
- 27/04/2021 - Thilo Helms 0 KommentareDefinition UnterrichtMehr lesen
Definition „Unterricht“
Im Zusammenhang mit einer Anfrage des Hauptpersonalrates wurde durch das TMBJS eine begriffliche Klarstellung zum Unterricht gegeben. Die Definition können Sie dem beiliegenden Schreiben vom 29. März 2021 entnehmen.
Für die berufsbildenden Schulen ergibt sich daraus eine bessere Zuordnung welche Unterrichtsstunden auf die Pflichtstundenzahl im Jahr angerechnet werden. So wird u. a. damit klar, dass Aufgabenstellungen, wenn sie vorbereitet, durchgeführt, nachbereitet und vom Schulleiter im zeitlichen Umfang angewiesen werden, als Unterrichtsstunde angerechnet werden.
Der Hinweis zu mehrarbeitsfähigen Distanzunterricht dürfte noch zu einigen Nachfragen führen. Jede Lehrkraft ist gut beraten, wenn Sie für die einzelnen Wochen des Schuljahres 2020/21 eine Übersicht der geleisteten Unterrichtsstunden führt. Dabei sind alle nach o. a. Definition geleisteten Unterrichtsstunden auf die Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Kommt es zu einer Überschreitung der von der Lehrkraft zu leistenden Pflichtstundenzahl, muss Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt werden.
Thilo Helms
Ausschuss Dienstrecht
Siehe dazu auch das Schreiben im Bereich Mitgliederinformationen/TMBJS
- 17/02/2021 - Thilo Helms Ausschuss Beamte 0 KommentareNeue Beurteilungen für Lehrkräfte erst 2022Mehr lesen
Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 vom 28. Februar 2020 wurde die neue Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) veröffentlicht. Sie ist zum 01. März 2020 in Kraft getreten und damit auch für das TMBJS verbindlich.
Die neue Verordnung führt zu einigen wesentlichen Änderungen. Es werden einheitliche Beurteilungszeiten für Beamte in Thüringen festgelegt und die Bewertung wird auf Punktwerte in fünf Notenstufen umgestellt. Die Altersgrenze, ab der keine Beurteilung mehr zu erstellen ist, wird angehoben.
Der Zeitraum für Regelbeurteilungen wird von vier auf drei Jahre reduziert. Als Stichtage werden für Beamte des gehobenen Dienstes der 01. April 2021 und für Beamte des höheren Dienstes der 01. April 2022 festgelegt. Das TMBJS kann kürzere Beurteilungszeiträume und abweichende Stichtage festlegen.
Die bisherigen 6 Punkte werden ersetzt durch fünf Notenstufen:
· übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße 13 bis 15 Punkte
· übertrifft die Anforderungen 10 bis 12 Punkte
· entspricht den Anforderungen 5 bis 9 Punkte
· entspricht eingeschränkt den Anforderungen 2 bis 4 Punkte
· entspricht nicht den Anforderungen 1 Punkt.
Wie bisher müssen Bewertungen mit 1 sowie 13, 14 oder 15 Punkten begründet werden.
Die bisherige Regelung, dass Beamte, die im Beurteilungszeitraum das 55. Lebensjahr vollenden, nicht mehr zu beurteilen sind, wird ersetzt und die Altersgrenze angehoben. Eine Beurteilung erfolgt nicht mehr, wenn der Beamte das Lebensjahr vollendet hat, das fünf Jahre vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der jeweils geltenden Altersgrenze liegt. Für Beamte die nach der bisherigen Altersregel nicht zu beurteilen waren, gilt dies auch weiterhin.
Die letzten periodischen Beurteilungen der Lehrkräfte wurden zum 01. November 2016 erstellt. Mit der neuen Beurteilungsverordnung wird ein Zeitraum von drei Jahren festgeschrieben. Damit dürfte es für die Lehrkräfte zu einer Lücke in den Beurteilungen kommen. Bleibt es bei dem Stichtag 01. April 2022 müsste der Beurteilungszeitraum vom 01. April 2019 bis zum 31. März 2022 liegen. Der Zeitraum 01. November 2016 bis 31. März 2019 wird nicht berücksichtigt.
Die für Lehrkräfte wichtigen Details für die Erstellung der Beurteilung wurden vom TMBJS in der Verwaltungsvorschrift „Beurteilungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie Sonderpädagogischen Fachkräften“ geregelt. Änderungen in der Beurteilungsverordnung des Landes dürften Veränderungen dieser Verwaltungsvorschrift nach sich ziehen. Bisher gibt es vom TMBJS dazu keine konkreten Vorstellungen. Eine Veränderung der Verwaltungsvorschrift im laufenden Beurteilungszeitraum macht die Beurteilungen angreifbar und dürfte zu einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand führen. Es bleibt abzuwarten, wann es für die seit einem Jahr gültige Beurteilungsverordnung die entsprechenden Regelungen des TMBJS geben wird.
Die bisherigen Detailregelungen für Lehrkräfte bei der Umsetzung der Beurteilungsverordnung wurden durch die Mitwirkung des Hauptpersonalrates wesentlich geprägt. So konnten u. a. Festlegungen zur Ankündigung der Hospitationen und Mindestzeiten für die Vorbereitung konkret in der Verwaltungsvorschrift aufgenommen werden. Unsere Vertreter im Hauptpersonalrat werden sich auch bei Erarbeitung der neuen Verwaltungsvorschrift für derartige Regelungen einsetzen.
Gegenwärtig ist noch nicht absehbar wann es zu einer Neuregelung kommt. Es dürfte aber im Laufe dieses Jahres dazu kommen. Sollten Sie Anregungen dafür haben - bitte möglichst per Mail an unsere Geschäftsstelle. Nach Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden wir darüber informieren und, wenn der Bedarf besteht, Fortbildungsveranstaltungen anbieten.
Thilo Helms
Ausschuss Beamte
- 16/12/2020 - Constanze Schäfer, Maik Sterzing 0 KommentareZukunftsfähiger UnterrichtMehr lesen
Arbeitsgrundlage für eine Telefonkonferenz mit dem TMBJS zum Thema "Zukunftsfähiger Unterricht"
- 06/10/2020 - Constanze Schäfer 0 KommentarePressemitteilung Regionalverband OstMehr lesen
Pressemitteilung
Industrie 4.0 bei Berufsbildung 1.0 ?!
Nach der coronabedingten Pause trafen sich erstmals wieder Berufsschullehrer der Region Ostthüringen des BLV zu einem Ideenaustausch beim traditionellen Stammtisch.
Die Diskussion der Vertreter aus Ostthüringen kann wie folgt zusammengefasst werden:
Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass auch die berufsbildenden Schulen von modernem und zukunftsfähigem Unterricht weit entfernt sind. Das ist besonders erschreckend, weil diese Schulart als Institution für die Vorbereitung auf das Berufsleben bzw. auf die Berufsausbildung möglichst nah am Stand der Wirtschaft (Stichwort: Industrie 4.0) ausbilden sollte.
Mit ungenügender Ausstattung, veralteten Strukturen und einem schwerfälligem Personalmanagement kann das jedoch nicht gelingen. Die Hoffnung, dass hier schnell Abhilfe geschaffen wird, muss beim Blick auf die aktuelle Situation leider begraben werden.
Wie in den anderen Schularten, so muss man auch für die berufsbildenden Schulen in Thüringen konstatieren, dass gerade die schwachen und bedürftigen Schüler in der Zeit des Lockdowns von der Bildung abgekoppelt waren. Fehlende Technik, mangelhafte Befähigungen zur Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten, aber auch ungenügende Strukturen seitens der Schulen waren die größten Hindernisse für ein gelingendes Lernen in der Distanz.
Die Hoffnungen auf schnelle Veränderungen und die bessere Vorbereitung auf einen erneuten Lockdown wurden mit Beginn des neuen Schuljahres leider enttäuscht. Zum einen zeigt der digitale Bildungspakt, wie schwerfällig und bürokratisch bei der Umsetzung agiert wird und zum anderen sind viele Schulen schon wieder zur Tagesordnung übergegangen. Die Fehler aus dem ersten Lockdown wurden meist nicht analysiert und Konzeptionen für ein erneutes „distance learning“ gibt es kaum. Stattdessen vertraut man für diesen Fall auf die Kommunikation per e-mail. Was aber für einen Lehrer, der 200-300 Schüler hat, ohne geeignete Kommunikationsstrukturen schlichtweg unmöglich ist. Viele Lehrer fühlen sich hier vom Dienstherrn allein gelassen, weil z.B. auch die vollmundig angekündigte Kommunikationsplattform „SchulCloud“ des TMBJS immer noch nicht für alle Schulen nutzbar gemacht wurde.
Weiterhin herrscht zudem immer noch große Unklarheit über rechtssicher nutzbare Software, Datenschutz und Kommunikationswege. Die Bußgelddebatte des Thüringer Datenschutzbeauftragen empörte die Lehrkräfte und sorgte dabei für zusätzliche Verunsicherung. Gleichzeitig zeigte sie den dringenden Bedarf an entsprechender Fortbildung auf.
Auch die Ankündigung der Kultusminister jedem Lehrer bis zum Jahresende ein digitales Endgerät zur Verfügung zu stellen, wirft weitere Fragen auf. Dienstliche Computertechnik ist sicherlich ein hoffnungsvolles Zeichen für die zukunftsorientierte Arbeit. Betrachtet man aber den damit verbundenen Fortbildungsbedarf und die somit notwendige technische Wartung, darf bezweifelt werden, ob das reibungslos gelingt. In Jena zum Beispiel stehen derzeit drei(!) Mitarbeiter des Medienzentrums für die Betreuung aller Computer und -netze der Schulen zur Verfügung.
Auf Grund der Versäumnisse der Vergangenheit und fehlender Fortbildungsmöglichkeiten fällt es insbesondere den älteren Kollegen nun schwer so schnell von dem analogen auf digitalen Unterricht umzustellen. Beim Blick auf die Altersstruktur an den Berufsschulen in Thüringen (derzeit sind ca. 70% der Thüringer Berufsschullehrer älter als 50 Jahre) wird die Schwierigkeit dieser Aufgabe schnell offensichtlich.
Zusammenfassend wünschten sich die anwesenden Kollegen vor allem Unterstützung für die anstehenden Aufgaben, Rechtssicherheit und die Bereitstellung moderner, gut strukturierter Kommunikationsplattformen, um einen schnellen Datenaustausch zu ermöglichen.
Constanze Schäfer, Vorsitzende Regionalverband Ost des BLV Thüringen - 28/04/2020 - Mario Köhler 0 KommentareVerfahren bei SchulschließungenMehr lesen
Schreiben des TMBJS
- 28/11/2019 - Mario Köhler 0 KommentareSeniorenvertretung im BLVMehr lesen
Liebe Rentnerinnen und Pensionärinnen, liebe Rentner und Pensionäre,
30 Jahre nach der Gründung unseres Lehrerverbandes gibt es nun endlich eine Interessenvertretung für euch im Verband. Der Hauptvorstand des vereinigten Thüringer Berufsschullehrerverbandes BLV (TVB und VLW) hat der Einrichtung einer Seniorenvertretung mit Sitz im Hauptvorstand zugestimmt.
Verantwortlich für unsere Seniorenvertretung ist das langjährige Verbandsmitglied Roland Hiepe. Er ist bereits Mitglied der Seniorenvertretung beim Thüringer Beamtenbund und in unserer Dachorganisation, beim Bundesverband der Lehreinnen und Lehrer an beruflichen Schulen.
Mario Köhler
Vorsitzender - 14/02/2019 - Mario Köhler 0 KommentareAnhörung zum neuen Thüringer SchulgesetzMehr lesen
Am 07.02.2019 wurde der Vorsitzende des BLV von den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Thüringer Landtags zu den Positionen unseres Verbandes zu den geplanten Änderungen im Thüringer Schulgesetz angehört.