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Aufwertung der Arbeit der örtlichen Personalräte

Mit Veröffentlichung im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 vom 12. August 2021 sind Veränderungen bei den Anrechnungsstunden für die Schulpersonalräte in Kraft getreten.

Im neu gefassten § 2 wird festgelegt:

Jeder Schulpersonalrat erhält ein Stundendeputat von zwei Unterrichtsstunden pro Woche. Abweichend von Satz 1 erhalten Schulpersonalräte mit drei Mitgliedern ein Stundendeputat von drei Unterrichtsstunden pro Woche und Schulpersonalräte mit fünf und mehr Mitgliedern ein Stundendeputat von vier Unterrichtsstunden pro Woche. Die Stundendeputate für die Schulpersonalräte erhöhen sich um eine weitere Unterrichtsstunde pro Woche, wenn die Schule aus mindestens zwei Schulteilen besteht, die sich nicht auf dem Gebiet derselben Gemeinde im Sinne der Thüringer Kommunalordnung befinden.

Die Neuregelung gilt seit 13. August 2021 und die Mitglieder der örtlichen Personalräte sollten auf eine korrekte Umsetzung ab Beginn des Schuljahres 2021/22 achten.

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