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Neuregelung zu Klassenfahrten

Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 gelten für „Klassenfahrten“ neue Regelungen. Im Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 7/2016 vom 29. Juli 2016 wurde die „Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten“ veröffentlicht. Damit wurden die bisherigen Regelungen zum Lernen am anderen Ort außer Kraft gesetzt.

Wichtigste Neuerung ist die Bewertung „außerschulischer Lernorte“ in der neuen Verwaltungsvorschrift, die bisherige Auslegungen aufhebt und ins Gegenteil verkehrt. So wird im Punkt 1 „Allgemeines, Begriffsbestimmungen“ von einer wertvollen Ergänzung des Unterrichts gesprochen. Auch in den durch das TMBJS veröffentlichten Hinweisen zur Planung von Wandertagen und Klassenfahrten wird von „verbindlich zu besuchenden schulische Veranstaltungen“ gesprochen, ohne dies als Unterricht zu bezeichnen.

Damit ergibt sich aus der neuen Regelung: Wandertage und Klassenfahrten sind kein Unterricht. Sie sind, wie oben dargestellt, für die Schüler verbindliche Schulveranstaltungen, aber kein Unterricht. Damit folgt für den begleitenden Lehrer: die dabei anfallenden Zeiten werden auf seine neben dem Unterricht zu leistende Arbeitszeit angerechnet. Eine Anrechnung auf seine zu leistende Pflichtstundenzahl erfolgt nicht. Dies stellt insbesondere für die Lehrer an den berufsbildenden Schulen mit ihrer detaillierten Abrechnung der Jahresarbeitszeit eine weitere Verschlechterung dar.

Der Lehrer übernimmt die organisatorische Vorbereitung, kümmert sich um die Erfüllung aller neu geregelten bürokratischen Festlegungen und arbeitet dann die für eine einwöchige Klassenfahrt zu leistenden 24 Pflichtstunden vor bzw. nach. Wie sich das auf die Bereitschaft der Lehrer auswirkt bleibt abzuwarten.

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