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Umgang mit Post an Beschäftigte der Dienststelle

Ist ein Brief an die Dienststelle gesendet und steht erst nach der Dienststelle der Name oder z.Hd. , dann wird der Brief im Sekr. geöffnet und dann dem Beschäftigten zugestellt.

Ist ein Brief vorerst an eine Person namentlich und mit dem Vermerk: Persönlich/Vertraulich versehen und danach die Adresse der Dienststelle
stehend, darf der Brief nicht geöffnet werden und muss verschlossen im Postfach der Person abgelegt werden.

 

Dies sollte innerhalb der Schule kommuniziert und geregelt werden.

Sollte es nicht gelingen, muss es thematisiert werden.

Beschäftigte des Sekretariats unterstehen dem Landratsamt, die Schulleitung ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt.

 

MfG A. Neuland (BLV- Thüringen Ausschuss Dienstrecht)

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