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Überprüfung der Zahlung einer Zulage

Kollegen*innen, denen bis zum 31.Januar 2021 die Zulage für Fachleiter gezahlt wurde, wird diese Zulage weiter gewährt, soweit sie die Tätigkeit als Fachleiter*in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern oder die Tätigkeit eines Fachleiters in der pädagogisch – praktischen Nachqualifizierung für an staatlichen Schulen eingestellten, mit einer mindestens hälftigen Verwendung weiterhin ausüben und sie nicht in der A 13/ E 13 bzw. A 14/ E 14

besoldet werden. Die Zulage wird längstens bis zum 31. Dezember 2023 gewährt.

Diese hälftige Verwendung wird jetzt überprüft. Das Thüringer Landesamt für Finanzen setzt sich dafür mit den Kollegen*innen, die bislang die Fachleiterzulage erhielten, schriftlich in Verbindung. Dem Schreiben liegt ein Formular bei, wo Pflicht- und Anrechnungsstunden tabellarisch erfasst werden. Nach diesen Angaben wird dann überprüft, ob der Umfang der Fachleitertätigkeit 50% ausmacht.

Ohne Rückmeldung bis zum 31. Mai 2021 entfällt die Zulagengewährung sofort.

 

Das Anschreiben des TLF finden Sie auf der Homepage im Mitgliederbereich unter sonstige Dokumente.

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