07.12.2022 von Mario Köhler 0 Kommentare
Stellungnahme des BLV Thüringen zum Thema Besoldung
Nachstehend finden Sie die Stellungnahme des BLV Thüringen.
Thüringer Landtag
Haushalts- und Finanzausschuss
Jürgen – Fuchs – Str.1
99096 Erfurt
2022-10-26
22/278/297
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich, dass uns die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags die Möglichkeit geben, zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 7/6292) Stellung zu nehmen, welche wir gern wahrnehmen. Zu oben genannten Gesetzentwurf nimmt der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen in Thüringen – Berufsschullehrerverband (BLV) wie folgt Stellung:
Seitens unseres Verbandes wird die beabsichtigte zeitgleiche und systemgerechte Umsetzung der ausgehandelten Tarifergebnisse im Bereich Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder auf den Bereich der Beamtenbesoldung begrüßt. Ebenso begrüßenswert ist die Schaffung der Funktionsstelle für die Fachleiterinnen und Fachleiter Pädagogik an den staatlichen Studienseminaren, welche mit A 14 besoldet werden sollen. Durch diese Änderung wurde eine bisherige Gesetzeslücke im Besoldungsgesetz geschlossen. Dieser erfreuliche Umstand kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass an den staatlichen Studienseminaren Fachleiter und Fachleiterinnen erster Klasse, solche mit A 14 Besoldung und zweiter Klasse, welchen lediglich eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage gewährt wird, existieren. Die Anzahl der zu betreuenden Lehramtsanwärter und – anwärterinnen sowie der Nachqualifizierer kann nicht das alleinige Maß dafür sein, ob man nach A 14 besoldet wird oder eben nur eine Zulage bekommt. Der BLV wies in der Vergangenheit wiederholt darauf hin, dass durch die derzeit prekäre personelle Situation an den Schulen verstärkt Seiteneinsteiger und – einsteigerinnen in das Schulsystem gelangen, welche auf Grund eines fehlenden Universitätsabschlusses kein zweites Staatsexamen für ein Lehramt erlangen können, aber dennoch eine pädagogische Qualifizierung erhalten müssen. Die Vermittlung dieses Wissens für diese Personengruppe wäre ein geeignetes Aufgabenfeld für Fachleiter und – innen, welche nur wenige Lehramtsanwärter und – anwärterinnen betreuen. In Anbetracht des Umstandes, dass diese Aufgaben wohl längere Zeit, besonders im Bereich der beruflichen Schulen, anfallen werden, wäre dies aus Sicht des BLV Grund genug alle Fachleiter und – leiterinnen eine dem Amt entsprechenden Besoldung zu gewähren. Leider wird auch durch dieses Gesetz zur Anpassung der Besoldung die nunmehr 30 Jahre anhaltende „Flickschusterei“ in der Besoldung, besonders in der Sekundarstufe II an unseren Schulen, weiter fortgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Köhler
(Vorsitzender)
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