15.01.2026 von Mario Köhler Vorsitzender 0 Kommentare
Anwärtersonderzuschlag ab Januar 2026
Lehramtsanwärter, die ab Januar 2026 in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt berufsbildende Schulen eingestellt werden und diesen an einer Ausbildungsschule in einer bestimmten Region absolvieren, kann ein Anwärtersonderzuschlag nach § 52 Abs.4 ThürBesG gewährt werden. Die gesamte Verwaltungsvorschrift finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter: Rechtsvorschriften, Verordnungen und Vorschriften (Verwaltungsvorschrift Anwärtersonderzuschlag vom 9.12.2025)
Mitglieder des BLV Thüringen erhalten ein kostenfreies LogIn für den internen Bereich. Einfach rechts oben "Anmelden" und dort dann "Zugriff erbitten" auswählen. Die Freischaltung erfolgt im Tagesverlauf.
Kommentare
Einen Kommentar hinterlassen